Gerichtliches Mahnverfahren

Forderungen
durchsetzen

Das gerichtliche Mahnverfahren ist der schnellste Weg, offene Geldforderungen beizutreiben — ohne langwieriges Klageverfahren. Wir begleiten Sie rechtssicher durch jeden Schritt.

Grundlagen

Was ist ein
Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Dokument, mit dem Sie offene Geldforderungen schnell und kostengünstig geltend machen können — ohne ein vollständiges Klageverfahren durchlaufen zu müssen.

Das Verfahren ist in den §§ 688 ff. ZPO geregelt und wird vom zuständigen Mahngericht durchgeführt. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel.

Gerade bei unbestrittenen Forderungen ist das Mahnverfahren oft der effektivste und schnellste Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Schnell

In der Regel wenige Wochen statt Monate. Deutlich kürzer als ein reguläres Klageverfahren.

Kostengünstig

Nur die Hälfte der regulären Gerichtsgebühren. Die Kosten können dem Schuldner auferlegt werden.

Effektiv

Bei ausbleibendem Widerspruch erhalten Sie automatisch einen vollstreckbaren Titel zur Zwangsvollstreckung.

Schritt für Schritt

Der Ablauf

1

Beratung & Prüfung

Wir prüfen Ihre Forderung auf Schlüssigkeit und beraten Sie über die Erfolgsaussichten des Mahnverfahrens. Dabei klären wir auch, ob Ihr Anspruch fällig und durchsetzbar ist.

2

Antragstellung

Wir erstellen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und reichen ihn beim zuständigen Mahngericht ein — vollständig und fehlerfrei.

3

Zustellung & Frist

Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Dieser hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Wir überwachen alle Fristen für Sie.

Vollstreckung

Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid. Damit haben Sie einen vollstreckbaren Titel und können die Zwangsvollstreckung einleiten.

Was wir für Sie tun

Unsere Leistungen

Forderungsprüfung

Juristische Bewertung Ihres Anspruchs auf Durchsetzbarkeit, Fälligkeit und Verjährung.

Antragstellung

Professionelle Erstellung und fristgerechte Einreichung des Mahnantrags beim zuständigen Gericht.

Fristüberwachung

Lückenlose Kontrolle aller Widerspruchs- und Einspruchsfristen für maximale Rechtssicherheit.

Vollstreckungsbescheid

Beantragung des Vollstreckungsbescheids als Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

Widerspruchsverfahren

Kompetente Vertretung, falls der Schuldner Widerspruch einlegt und das Verfahren in ein Streitverfahren übergeht.

Zwangsvollstreckung

Einleitung und Begleitung der Zwangsvollstreckung bis zur erfolgreichen Beitreibung Ihrer Forderung.

Antworten

Häufige Fragen

Was kostet ein Mahnverfahren? +

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und betragen nur die Hälfte der regulären Verfahrensgebühren. Bei einer Forderung von 1.000 € liegen die Gerichtskosten z. B. bei ca. 36 €. Hinzu kommen die anwaltlichen Gebühren nach dem RVG. Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Kosten.

Wie lange dauert das Verfahren? +

Nach Antragstellung erlässt das Gericht den Mahnbescheid in der Regel innerhalb weniger Tage. Der Schuldner hat dann zwei Wochen Widerspruchsfrist. Insgesamt können Sie bei reibungslosem Ablauf bereits nach drei bis sechs Wochen einen vollstreckbaren Titel in Händen halten.

Was passiert bei Widerspruch des Schuldners? +

Legt der Schuldner fristgerecht Widerspruch ein, wird das Verfahren auf Antrag in ein reguläres Streitverfahren (Klageverfahren) übergeleitet. Auch in diesem Fall vertreten wir Sie selbstverständlich und setzen Ihre Forderung gerichtlich durch.

Kann ich den Antrag selbst stellen? +

Grundsätzlich ja — über das Portal mahngerichte.de können Sie den Antrag auch selbst einreichen. Allerdings führen Formfehler häufig zu Verzögerungen oder Zurückweisungen. Professionelle anwaltliche Unterstützung stellt sicher, dass Ihr Antrag vollständig und rechtlich einwandfrei ist.

Ab welchem Betrag lohnt sich ein Mahnbescheid? +

Das Mahnverfahren ist für Forderungen bis 5.000 € besonders attraktiv, da hier die Kostenersparnis gegenüber einem Klageverfahren am größten ist. Aber auch bei höheren Beträgen kann es sinnvoll sein — etwa wenn die Forderung voraussichtlich unbestritten bleibt. Wir beraten Sie gerne individuell.

Nächster Schritt

Lassen Sie Ihre Forderung
nicht verjähren

Je früher Sie handeln, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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