Gerichtliches Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren ist der schnellste Weg, offene Geldforderungen beizutreiben — ohne langwieriges Klageverfahren. Wir begleiten Sie rechtssicher durch jeden Schritt.
Grundlagen
Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Dokument, mit dem Sie offene Geldforderungen schnell und kostengünstig geltend machen können — ohne ein vollständiges Klageverfahren durchlaufen zu müssen.
Das Verfahren ist in den §§ 688 ff. ZPO geregelt und wird vom zuständigen Mahngericht durchgeführt. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel.
Gerade bei unbestrittenen Forderungen ist das Mahnverfahren oft der effektivste und schnellste Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
In der Regel wenige Wochen statt Monate. Deutlich kürzer als ein reguläres Klageverfahren.
Nur die Hälfte der regulären Gerichtsgebühren. Die Kosten können dem Schuldner auferlegt werden.
Bei ausbleibendem Widerspruch erhalten Sie automatisch einen vollstreckbaren Titel zur Zwangsvollstreckung.
Schritt für Schritt
Wir prüfen Ihre Forderung auf Schlüssigkeit und beraten Sie über die Erfolgsaussichten des Mahnverfahrens. Dabei klären wir auch, ob Ihr Anspruch fällig und durchsetzbar ist.
Wir erstellen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und reichen ihn beim zuständigen Mahngericht ein — vollständig und fehlerfrei.
Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Dieser hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Wir überwachen alle Fristen für Sie.
Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid. Damit haben Sie einen vollstreckbaren Titel und können die Zwangsvollstreckung einleiten.
Was wir für Sie tun
Juristische Bewertung Ihres Anspruchs auf Durchsetzbarkeit, Fälligkeit und Verjährung.
Professionelle Erstellung und fristgerechte Einreichung des Mahnantrags beim zuständigen Gericht.
Lückenlose Kontrolle aller Widerspruchs- und Einspruchsfristen für maximale Rechtssicherheit.
Beantragung des Vollstreckungsbescheids als Grundlage für die Zwangsvollstreckung.
Kompetente Vertretung, falls der Schuldner Widerspruch einlegt und das Verfahren in ein Streitverfahren übergeht.
Einleitung und Begleitung der Zwangsvollstreckung bis zur erfolgreichen Beitreibung Ihrer Forderung.
Antworten
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und betragen nur die Hälfte der regulären Verfahrensgebühren. Bei einer Forderung von 1.000 € liegen die Gerichtskosten z. B. bei ca. 36 €. Hinzu kommen die anwaltlichen Gebühren nach dem RVG. Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Kosten.
Nach Antragstellung erlässt das Gericht den Mahnbescheid in der Regel innerhalb weniger Tage. Der Schuldner hat dann zwei Wochen Widerspruchsfrist. Insgesamt können Sie bei reibungslosem Ablauf bereits nach drei bis sechs Wochen einen vollstreckbaren Titel in Händen halten.
Legt der Schuldner fristgerecht Widerspruch ein, wird das Verfahren auf Antrag in ein reguläres Streitverfahren (Klageverfahren) übergeleitet. Auch in diesem Fall vertreten wir Sie selbstverständlich und setzen Ihre Forderung gerichtlich durch.
Grundsätzlich ja — über das Portal mahngerichte.de können Sie den Antrag auch selbst einreichen. Allerdings führen Formfehler häufig zu Verzögerungen oder Zurückweisungen. Professionelle anwaltliche Unterstützung stellt sicher, dass Ihr Antrag vollständig und rechtlich einwandfrei ist.
Das Mahnverfahren ist für Forderungen bis 5.000 € besonders attraktiv, da hier die Kostenersparnis gegenüber einem Klageverfahren am größten ist. Aber auch bei höheren Beträgen kann es sinnvoll sein — etwa wenn die Forderung voraussichtlich unbestritten bleibt. Wir beraten Sie gerne individuell.
Nächster Schritt
Je früher Sie handeln, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.